Regelungen gemäß Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) vom 3. September 2019

Link: https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-KTagStGRP2019rahmen

I.) Beiträge zum Besuch der Kindertagesstätte

Kinder, die das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
Beiträge zum Besuch der Kita:

https://www.donnersberg.de/donnersbergkreis/Aktuelles/Aktuelles%20aus%20dem%20Kreishaus/2022/Mai/Elternbeitr%C3%A4ge%20f%C3%BCr%20die%20Kindertagesbetreuung%20werden%20angepasst/

Anlage Info KJA
Anlage Info KJA (Entgelttabelle)

Hinweis: Die aktuellen Beitragssätze sowie weiterführende individuell relevante Informationen erfahren Sie nur über das Jugendamt des Donnersbergkreis (ABT. 5 Jugend, Familie und Sport) – Kontakte: 

https://www.donnersberg.de/donnersbergkreis/Verwaltung/Abteilungen/?bsinst=0&bstype=a_get&bsparam=RLP:department:266566

Kinder die das 2. Lebensjahr vollendet haben gilt:
Verweis auf § 26 (KiTaG) Beitragsfreiheit, Elternbeiträge

Link: https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-KTagStGRP2019pP26

(1) Für Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, ist der Besuch einer in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtung bis zum Schuleintritt beitragsfrei.

(2) Die Träger der in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtungen erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für die Förderung von Schulkindern.

(3) Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege festgesetzt. § 90 Abs. 1, 3 und 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend. Bei Familien mit geringem Einkommen kann in besonderen Ausnahmefällen der Elternbeitrag auch über die in § 90 Abs. 1, 3 und 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch getroffenen Regelungen hinaus ermäßigt werden.

(4) Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.

II.) Weitere Beitragsregelungen

Essenspauschale der Kita Zellertal ab 09/2023:
In der Kita Zellertal wird mittels eigener Hauswirtschafterin täglich frisch und abwechslungsreich gekocht. Damit haben unsere Kita-Kinder die Möglichkeit unterschiedliche Gerichte (z.B. Gemüsesorten) kennen zu lernen und sich langsam ihren eigenen Geschmack zu bilden.
Das tägliche Essen erfordert einen Beitrag der Eltern/Erziehungsberechtigten von 3,00 € / Mahlzeit und Tag. Monatsbeitrag daher: 60 €.
Die Beiträge werden dabei jährlich laufend und unabhängig von der Anzahl der Teilnahmen Ihres Kindes fällig.
Weitere Regelungen entnehmen Sie der gültigen Satzung der Kita Zellertal 
oder klären ihre konkreten Fragen mit der Leitung unserer Kita.

Ein Vergleich der Essenspauschalen aller Kitas der VG Göllheim aus 2023 finden Sie nachfolgend: